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Aktuelles zum Meldungsprozess

Die Whistleblower/Hinweisgeber-Richtlinie der EU (RL EU 2019/1937) sieht eine Reihe von Mindeststandards für die Einrichtung und das Betreiben von sicheren Meldekanälen vor. Die Richtlinie war bis zum 17. Dezember 2021 von den Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen.  In Österreich fehlt bis dato die entsprechende gesetzliche Regelung. Daher sind die Vorgaben der Richtlinie die für uns relevante Grundlage für die Behandlung von Hinweisgebermeldungen.

Der Wiener Gesundheitsverbund als Teil der Gebietskörperschaft Gemeinde Wien fällt unter den Vollanwendungsbereich der Richtlinie und hat dementsprechend bereits seit September 2020 ein Hinweisgebersystem eingerichtet.

Zur Veranschaulichung des Meldungsablaufs haben wir nun den im Wiener Gesundheitsverbund etablierten Meldungsprozess öffentlichkeitswirksam zur Verfügung gestellt. Diesen finden Sie hier.

Ebenso können Sie auf unserer Website compliance.gesundheitsverbund.at Näheres über das Hinweisgebersystem in Erfahrung bringen: Klicken Sie hierzu auf die Kurzinfo.