Hinweisgebersystem des Wiener Gesundheitsverbundes
du & ich Compliance! Melden statt wegschauen!
du & ich Compliance! Melden statt wegschauen!
Sie haben Kenntnis von kriminellen Handlungen, die den Wiener Gesundheitsverbund betreffen, und möchten dazu Hinweise geben, haben aber Bedenken, weil Sie Sanktionen oder Repressalien fürchten?
Den genauen Meldeprozess finden Sie hier.
Hier finden Sie eine übersichtliche Kurzinformation zum Hinweisgebersystem des Wiener Gesundheitsverbundes: diCo-Kurzinformation
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Antworten zu Dico – Die gesicherte Kommunikationsplattform
Sind meine Daten sicher?
Der Schutz der Anonymität des Hinweisgebers steht bei dem hier angewendeten Verfahren an oberster Stelle. Das System ist von unabhängiger Stelle zertifiziert, gewährleistet Anonymität und Datensicherheit und erfüllt diesbezüglich die höchsten technischen Standards.
Durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsprogramme bleibt Ihre Meldung anonym. Sie werden zu keinem Zeitpunkt während des Meldevorgangs um Angaben zu Ihrer Person gebeten. Geben Sie keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Warum soll ich eine Meldung abgeben?
Möglicherweise haben Sie Kenntnis von strafbaren Verhaltensweisen (z.B. Bestechung, Betrug, Untreue oder Preisabsprachen) oder Verstößen gegen den Datenschutz, die den Wiener Gesundheitsverbund betreffen. Durch Ihren Hinweis können Sie uns dabei helfen, solche Missstände in unserem Unternehmen aufzudecken. Sie leisten damit einen Beitrag für eine positive Unternehmenskultur, in der verantwortungsbewusstes und rechtskonformes Handeln eine Grundhaltung ist.
Welche Meldungen können abgegeben werden?
Der Wiener Gesundheitsverbund hat das BKMS® System zur Meldung von wirtschaftskriminellen Handlungen und Verstößen gegen den Datenschutz eingerichtet. Bitte melden Sie daher nur Hinweise, die folgende Schwerpunkte betreffen:
Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten und was genau darunter zu verstehen ist, erhalten Sie während des Meldeprozesses.
Darüber hinaus können Sie über die Meldekategorie „Compliance-Anfrage“ anonym Kontakt mit dem Compliance-Team aufnehmen, um zu klären, ob ein beobachteter Sachverhalt den Verdacht einer strafbaren Handlung begründet.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht dazu verwendet werden darf, bewusst falsche bzw. verleumderische Meldungen abzugeben.
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Der Meldeprozess umfasst vier Schritte:
Falls Sie bereits einen geschützten Postkasten haben, gelangen Sie direkt über den Button „Login“ zu diesem Postkasten. Auch hier müssen Sie zunächst die Sicherheitsabfrage bestätigen.
Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das BKMS® System Ihre Anonymität technisch.
Bekomme ich Informationen zur Bearbeitung meines Hinweises?
Ja, wenn Sie sich einen geschützten Postkasten einrichten.
Über diesen Postkasten, den Sie nach Absenden Ihres Hinweises einrichten können, wird Ihnen das Compliance-Team des Wiener Gesundheitsverbundes rückmelden, was mit Ihrem Hinweis geschieht, und fehlende oder unklare Punkte mit Ihnen klären. Ihren geschützten Postkasten können nur Sie selbst einsehen.
Zu Ihrem geschützten Postkasten gelangen Sie über den Button „Login“. Geben Sie anschließend Ihr persönliches Pseudonym/Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort ein, das Sie beim Einrichten des Postkastens selbst gewählt haben. Wenn Sie keine Angaben zu Ihrer Person machen, bleiben Sie auch während des weiteren Dialogs mit dem Compliance-Team anonym.
Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten geben Sie bitte eine neue Meldung ab und richten einen neuen Postkasten ein. Bitte nennen Sie dabei, wenn möglich, die Referenznummer Ihrer alten Meldung. Da es sich um einen neuen Postkasten handelt, sind die Inhalte Ihrer alten Meldung nicht vorhanden.
Weitere Meldungen und Rechtsgrundlagen
Ombudsstelle des Wiener Gesundheitsverbundes
Für allgemeine Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Ombudsstelle des Wiener Gesundheitsverbundes.
Hinweisgeber*innensystem der Stadt Wien
Für die Meldung von Missständen oder Rechtsverstößen, welche andere Organisationseinheiten der Stadt Wien betreffen, nutzen Sie bitte das Wiener Hinweisgeber*innensystem der Stadt Wien.
Externe Meldestelle des Landes Wien für EU-Rechtsverstöße
Die externe Meldestelle gemäß W-HSchG nimmt Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht entgegen, die im Anhang der Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 genannt sind und in die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes fallen.
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 finden Sie hier.
Das Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz (W-HSchG) finden Sie hier.
Noch Fragen? Hier finden Sie weitere FAQs samt Antworten!